Rechtsanwalt FREI ist seit vielen Jahren in den Rechtsgebieten des Immobilienrechts und Versicherungsrechts als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht und Versicherungsrechts tätig und hat seine Tätigkeit ausschließlich auf die folgenden Rechtsgebiete konzentriert und sich spezialisiert auf
Immobilienrecht
Wohnungseigentumsrecht
Grundstücksrecht
Versicherungsrecht
Wir beraten ausschließlich Eigentümer zielorientiert und zur nachhaltigen Auflösung von Konflikten insbesondere im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Ob bei dem Erwerb eines Grundstücks oder dem Kauf Ihrer neuen Immobilie - gleich ob von einem Bauträger oder privat - ist es uns ein Anliegen, eine präzise Hilfestellung zur Auflösung vielfältiger Problemfälle zu geben, die sich im Rahmen von Vertragsverhandlungen ergeben oder erst nach dem Abschluss eines Kaufvertrages offenbaren, auch in den Fällen sogenannter Schrottimmobilien.
Eigentümer und Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften beraten und vertreten wir außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren in allen vielschichtigen Fallkonstellationen des Wohnungseigentumsrechts; Teilungserklärung und Beschlüsse einer WEG zu prüfen, rechtzeitig zur Schadensvermeidung auf ordnungsgemäße Beschlüsse hinzuwirken oder die Wirksamkeit von Beschlüssen der Gemeinschaft rechtzeitig in jeder Hinsicht zu überprüfen und zur Wahrung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen auf notwendige rechtliche Maßnahmen hinzuwirken.
Neben der kompetenten Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit ist es uns ein Anliegen, Ihnen eine präzise Hilfestellung in allen Fragen der Rechtspflege zu bieten und uns dabei intensiv, individuell und ausführlich Ihrem Anliegen anzunehmen.
Wir bieten Ihnen zur Erreichung Ihrer Ziele auch die Unterstützung über die Mediation an, wenn Sie die Dynamik der integrierten Mediation nutzen wollen.
Es ist uns wichtig, Konflikte aufzulösen und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir bieten Ihnen in allen Fragen der Rechtspflege eine professionell intensiv abgestimmte Dienstleistungspalette.
Im Versicherungsrecht haben wir unsere Tätigkeit seit vielen Jahren auf wenige Versicherungssparten konzentriert, die insbesondere mit den Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Immobilienrecht und Baurecht im Zusammenhang stehen.
Wir haben über viele Jahre erfolgreich eine Vielzahl von Verfahren bundesweit in den Bereichen der Sachversicherung, Personenversicherung sowie des Haftpflichrechts durchgeführt. Der Entwicklung in der Rechtsprechung wird durch permanente Fortbildung in allen Bereichen unserer Tätigkeit weit über dem nach der Fachanwaltsordnung vorgeschriebenen Niveau der Pflichtfortbildung Rechnung getragen, um die Grundlagen unserer Kompetenz als Ihr verlässlicher Partner für den gemeinsamen Erfolg sicherzustellen.